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Pressemitteilung: S3-Leitlinien Dyskalkulie

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung veröffentlicht

Fachtagung zur Leitlinie am 16. März 2018 in München

Ketzin – 12. März 2018. Die S3-Leitlinie Rechenstörung gibt wissenschaftlich begründete Handlungsanweisungen für die Diagnostik und Therapie der Rechenstörung. Damit soll die Diagnostik vereinheitlicht und über die Wirksamkeit aktueller Förderprogramme aufgeklärt werden. Der Fachverband für integrative Lerntherapie e. V. war als Fachgesellschaft an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt. Er setzte sich dafür ein, dass in der Leitlinie auf die Bedeutung der Lerntherapeut/innen sowie auf deren Qualifikation hingewiesen wird.

Im Rahmen einer Fachtagung am 16. März 2018, 10 – 17 Uhr im Großen Hörsaal der Psychologie Raum F1.02, Pettenkoferstr. 14 in München wird die Leitlinie und ihre Bedeutung für die Situation der Betroffenen vorgestellt. Die Tagung wird von Kinder- und Jugendpsychiatrie der LMU München sowie dem LVL Bayern e. V. durchgeführt. Anmeldungen über: www.bvl-legastehnie.de/tagung-bayern.html.

Entwicklung der Leitlinie

Die Leitlinie trägt zur Etablierung einer adäquaten, empirisch fundierten Diagnostik und Behandlung von Lernstörungen bei. Evidenzbasierte Testverfahren und Förderprogramme wurden recherchiert und nach ihrer Qualität und Wirksamkeit zusammengestellt. Förderprogramme, die noch nicht evaluiert sind, konnten aus Gründen der Wissenschaftlichkeit bei der Leitlinienentwicklung nicht berücksichtigt werden. Es ist also möglich, dass Programme darin nicht aufgeführt sind die in der Praxis gut etabliert sind und mit Gewinn für die Kinder verwendet werden.

Leitlinie und Profession Lerntherapeut/in

Die Leitlinie fordert, dass Therapeut/in mit einer Ausbildung nach den Standards der Fachverbände (FiL und BVL) die Behandlung durchführen sollen. Die Verwendung evaluierter Förderprogramme soll jedoch den Fördererfolg auch unabhängig von der Therapeuten-Beziehung absichern. Hier würden wir uns wünschen, dass der Profession Lerntherapeut/in mehr Kompetenzen zugeschrieben werden, beispielsweise bei der individuellen Auswahl von Fördereinheiten aus (evaluierten) Programmen. Darüber hinaus muss ein/e Lerntherapeut/in auch dann eine wissenschaftlich begründetet Therapie durchführen können, wenn keine evaluierten Programme zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung

Dennoch leistet die Leitlinie einen wichtigen Beitrag für die Diagnostik und Therapie der Rechenstörung. Sie macht einmal mehr deutlich, dass die Rechenstörung eine Entwicklungsstörung ist, die behandelt werden kann und muss, um die gesunde Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht zu gefährden und sicher zu stellen, dass diese keine Nachteile bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleiden müssen.