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Wie werde ich Mitglied?
Ganz einfach: Per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle schreiben und die »notwendigen Unterlagen anfordern.
Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind in der Satzung geregelt. Dort wird unterschieden zwischen ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern.
Aus der Satzung: Mitgliedschaft (§3)
Ordentliches Mitglied des Fachverbandes können natürliche Personen werden, die eine wissenschaftliche Grundqualifikation nachweisen können und lerntherapeutisch im psychosozialen Bereich tätig sind bzw. tätig waren (Ausnahmeregelungen werden vom Vorstand getroffen).
Außerordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die die Ziele des Verbandes unterstützen, insbesondere solche, die sich in ihrer Ausbildung zu integrativen Lerntherapeuten/-innen befinden. Die außerordentlichen Mitglieder haben die Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder, jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.
Die Aufnahme in den Verband ist schriftlich bei der Geschäftsstelle zu beantragen. Über den schriftlichen Antrag af Erwerb der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Er ist bei Ablehnung eines Antrages nicht verpflichtet, Gründe hierfür dem/der Antragsteller/-in bekannt zu machen.
Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen durch die Mitglieder-versammlung verliehen werden, die sich in besonderer Weise im Bereich lerntherapeutischer Versorgung engagiert haben bzw. die sich für die Ziele des Verbandes einsetzen oder eingesetzt haben. Sie haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, jedoch kein Stimm- und Wahlrecht. Ein Vereinsbeitrag wird von ihnen nicht erhoben.
Weitere Informationen sind in der Satzung nachzulesen. |
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