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Weiterbildungsordnung und Richtlinien zur Zertifizierung

Integrative Lerntherapeutin FiL
Integrativer Lerntherapeut FiL


Das ab 2005 gültige Weiterbildungskonzept stellt eine konsequente Fortentwicklung und Vereinheitlichung ältere Richtlinien dar.
Mit diesen Richtlinien werden innerhalb des Fachverbandes und nach außen Standards auf einem hohen Niveau mit einer gemeinsamen
Basis aber auch mit Freiräumen für Teilnehmer und Anbieter
geschaffen.
  • Die vorgelegten Richtlinien sind ein Schritt in einem Entwicklungsprozess, in dem es um Qualitätssicherung und
  • um die offizielle Anerkennung eines in den letzten 20 Jahren erfolgreich praktizierten Berufes geht.
Der Fachverband für integrative Lerntherapie e.V. (FiL) als Berufsverband verfolgt damit die in der Satzung 1989 festgelegten Ziele weiter. Schaffung von Qualitätsstandards und berufsrechtliche Anerkennung sind dabei sich gegenseitig bedingende Aspekte. In diesem Sinne besteht auch eine gemeinsame und gegenseitige Verpflichtung der Mitglieder und Gremien des FiL die Standards zu sichern.

Lerntherapeutische Angebote gewinnen ihre Qualität aus der fachlichen Kompetenz des Therapeuten, seiner persönlichen Integrität und Einstellung zum Kind oder Jugendlichen und aus den materiellen und ideellen Bedingungen in der therapeutischen Praxis. Lerntherapeutische Angebote sind im weiteren Sinne Dienstleistungsangebote; das heißt, ihre Qualität bestimmt sich auch über die Zufriedenheit des Kunden (des Klienten) mit dem therapeutischen Prozess als Ganzem und seinem Ergebnis.

Daraus leiten sich folgende Zielsetzungen für die Qualitätsentwicklung im Verband ab. Hohe fachliche Standards lassen sich z. B. herstellen durch:

1.Sicherung einer hohen fachlichen Kompetenz der Mitglieder
des FiL durch
  • die Festschreibung von Voraussetzungen für die
    Mitgliedschaft im Verband,
  • durch die Qualifizierung der Mitglieder als
    Titelträger des FiL und
  • durch ständige persönliche Weiterbildung und
    regelmäßige Teilnahme an Supervision.
2. Sicherung eines hohen Standards der lerntherapeutischen
Praxis durch
  • eine externe Evaluation der Einrichtung und
  • durch die Vergabe eines noch zu entwickelnden
    Zertifikats des FiL für die Einrichtung, mit dem der
    vom FiL geforderte Qualitätsstandard bestätigt wird.

Diese und andere Maßnahmen haben das Ziel, die Qualität
integrativer Lerntherapie zu sichern und weiter zu entwickeln.

Die neuen Richtlinien, die erstmals einer klaren, systematischen Ausbildungsordnung entsprechen, bieten die einmalige Chance,
nach innen und außen ein einheitliches Bild des Berufes Lerntherapeut/Lerntherapeutin zu definieren und präsentieren und damit Standards zu setzen. Die Aus- und Weiterbildungskommission
hat umfassende, intensive Vorarbeit geleistet. Die Vorlagen wurden zuletzt mit dem Vorstand, dem Geschäftsführer und Mitgliedern
des wissenschaftlichen Beirates diskutiert und auf der Mitgliederversammlung im November 2003 verabschiedet.

Die Weiterbildungsordnung ist gültig seit dem 1. Januar 2005 und
steht als PDF-Dokument im
»Download-Bereich zur Verfügung.

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