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Sondierungsgespräche zur hessischen Schulgesetznovellierung

Austausch zwischen Vertretern von Schülern, Eltern, Lehrern

Die hessische SPDLandtagsfraktion lud gemeinsam mit dem Fachverband für integrative Lerntherapie e.V. (FiL), dem Elternbund Hessen e.V. und lernF.U.C.H.S Rhein-Main e.V. zu einer Sondierungsveranstaltung zur hessischen Schulgesetznovellierung ein. Die SPD-Landtagsfraktion beabsichtigt in ihren Entwurf zum neuen Schulgesetz die Empfehlungen von Schüler- und Elternvertretungen, Lehrer- und Schulverbänden sowie außerschulischen Partnern einfließen zu lassen. Das neue Gesetz wird die Forderungen nach inklusiven Schulen umsetzen. Der Ausgestaltung der individuellen Förderung kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Die Geschäftsführerin des FiL e.V., Marlies Lipka, nutzte diese Beteiligungsveranstaltung, um auf den Anspruch aller Kinder auf individuelle Förderung aufmerksam zu machen und auch die Kinder mit Teilleistungsstörungen in Lesen und Schreiben bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention mit einzuschließen. Dafür sei die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams, zu denen auch Lerntherapeuten gehören, unumgänglich. „Kinder mit diesen Teilleistungsstörungen drohen ansonsten in inklusiven Schulen unterzugehen!“, warnt Marlies Lipka.

Auf Grundlage des bisherigen Hessischen Schulgesetzes – und dies ist mit anderen Bundesländern vergleichbar – ist es Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.“ (§ 3 VI HSchG). Aus diesem Grund warf Christoph Degen, bildungspolitischer Sprecher der Landes-SPD, in seiner Begrüßung die Frage nach Anspruch und Wirklichkeit des bisherigen Schulgesetzes auf:

„Wo stehen wir? Was läuft gut und was läuft noch nicht? Wo sind unsere Handlungsfehler? Denn: Jedes Kind, ob mit oder ohne Behinderung muss an jedem Lernort seinen Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen und gefördert werden.“ Inklusion so verstanden heißt, alle Kinder sind „Inklusionskinder“ und haben einen Anspruch auch individuelle Förderung. Es bleibt zu hoffen, dass das neue Schulgesetz dafür einen Rahmen geben kann.